- Wohin soll ich die Arztrechnungen senden?
- Warum wurde die diese Rechnung vom Arzt, Labor, Apotheke etc. nicht bezahlt?
- Muss ich eine Arzt- / Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und anschliessend an die Vivao Sympany senden oder umgekehrt?
- Muss ich den Einzahlungsschein beilegen?
- Warum muss ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?
Arztrechnungen bezahlen Sie immer selbst. Der Arztrechnung ist ein Rückerstattungsbeleg beigefügt. Damit wir Ihnen das Geld zurückerstatten können, senden Sie bitte den Rückerstattungsbeleg erst dann, wenn die Jahresfranchise überschritten ist, an:
Moove Sympany
Jupiterstrasse 15
3000 Bern
Vom Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen. Solange bis Ihre Kostenbeteiligung voll bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnung. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits an der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise noch ist.
Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, müssen Sie die Rechnung bezahlen. Senden Sie diese erst dann, wenn die Jahresfranchise überschritten ist, an:
Moove Sympany
Jupiterstrasse 15
3000 Bern
Nein, den Einzahlungsschein benötigen Sie selbst zur Begleichung der Arztrechnung. Vivao Sympany vergütet Ihnen den versicherten Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto.
Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.














