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<sty sys-align-left><sty normal><sty sys-bold>Fragen und Antworten</sty></sty></sty>
  • Weshalb setzt Moove Sympany auf mehr Selbstverantwortung der Versicherten?
  • Moove Sympany setzt alles daran, dem stetigen Prämienanstieg im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Mit Ihrer aktiven Unterstützung minimieren wir den Administrations- und Verwaltungsaufwand und halten so die Prämien tief – bei weiterhin lückenlosem Schutz und hoher Beratungsqualität.

    Sie als Kundin oder Kunde profitieren davon.

  • Was leisten wir dafür?
    • Wir werden die Administrations- und Verwaltungskosten senken und die Einsparungen an Sie weitergeben.
    • Zukünftig steht Ihnen ein zentrales schweizweites Kunden-Center mit seinem professionellen, zweisprachigen Team für alle Fragen rund um die Krankenversicherung zur Verfügung.
    • Sie erhalten bei Moove Sympany nach wie vor attraktive Leistungen und eine hohe Beratungsqualität – zu einem garantiert günstigen Preis.
  • Was leisten Sie dafür?
    • Sie reichen Ihre Apotheken-Belege und Arzt-Rechnungen bei Moove Sympany erst ein, wenn Ihre Franchise (Betrag, bis zu welchem Sie die Kosten selbst übernehmen) erreicht ist. So helfen Sie uns unnötige Leistungsabrechnungen zu erstellen.
      Als Kontrolle hilft Ihnen unser praktisches Formular:
       Kostenkontrolle als PDF
      Kostenkontrolle als interaktive Excell Tabelle
    • In der Apotheke bezahlen Sie Ihre Medikamente vorab direkt vor Ort und senden uns anschliessend die Quittung ein (sofern höher als die Franchise). Sollte der Betrag der Medikamente für eine Barzahlung für Sie zu hoch sein, können Sie im Einverständnis mit dem Apotheker eine Rechnung verlangen.
    • Sie entscheiden sich für zweimonatliche Prämienzahlungen oder begleichen die Prämie monatlich via LSV (Bank) oder Debit Direct (Post).
     e-Agentur: LSV / Debit Direct
    • Zusätzliche Serviceleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt: Je CHF 30.- pro Familie/Versand für einen Steuerauszug, Ersatzpolice, Ersatzversichertenkarte.
  • Was bleibt gleich?
  • Moove Sympany bleibt erfrischend anders. Wir sind die Krankenkasse für aktive und eigenverantwortliche Menschen, die auf lückenlosen Schutz und bedürfnisgerechte Hilfe zählen. Wir stehen für umfassende, bezahlbare Sicherheit und für gelebte Kundennähe: partnerschaftlich, dynamisch und wertschöpfend.
  • Warum eine neue Karte mit Mikrochip?
  • Gemäss gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen alle Krankenversicherer per 2010 ihren Versicherten eine neue, EU-konforme Versichertenkarte mit Mikrochip aushändigen.

    Moove Sympany ist ebenso verpflichtet, zugelassenen Ärzten, Spitälern usw. die administrativen Daten von Moove Sympany und des Versicherten in einem Online-Verfahren zur Verfügung zu stellen. Dadurch sind auch allfällige Versicherungsdeckungen abrufbar.

     Praktische Benützungstipps
  • Was ist neu?
    • Elektronisches Abrufen der administrativen Daten über den Mikrochip bei Arzt, Spital usw.
    • Offizielle Kartennummer (20-stellig) und neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nr., 13-stellig) für die Abrechnung.
    • Karte als Zugangsschlüssel für Versicherten- und Deckungsinformationen im Online-Verfahren bei Arzt, Spital usw.
    • Möglichkeit, Ihre medizinischen Notfalldaten (Allergien, Blutgruppe usw.) auf dem Mikrochip abzuspeichern und mit PIN-Code zu schützen. Bewahren Sie dazu den
      Kartenhalter mit dem darauf befindlichen PUK-Code auf!

      PIN-Code
      Das Aktivieren des PIN-Codes können Sie vorläufig nur bei Ihrem Arzt oder im Spital veranlassen.
  • Welche Daten sind über die neue Versichertenkarte abrufbar?
  • Auf dem Mikrochip:

    Administrative Daten

    • Name, Vorname, Geschlecht und Geburtsdatum
    • Kartennummer, neue Sozialversicherungsnummer (AHV-Nr.)
    • Ablaufdatum der Versichertenkarte
    • Name und BAG-Nummer von Moove Sympany
    • Daten der europäischen Krankenversichertenkarte (blaue EU-Rückseite)


    Medizinische Notfalldaten dürfen nur bei zugelassenen Ärzten und Spitälern und im Auftrag des Patienten gespeichert und gelesen werden!

    Moove Sympany hat keinen Zugriff auf die medizinischen Notfalldaten. Auch der PIN-/PUK-Code ist Moove Sympany nicht bekannt.

  • Welche weiteren Funktionen hat die Versichertenkarte?
    • Sie gilt als Versicherungsausweis von Moove Sympany für Ihre Grund- und/oder Zusatzversicherung.
    • Im europäischen Ausland für bargeldlose Behandlung (blaue EU-Rückseite).
    • Mit medizinischer Notfallnummer im In- und Ausland auf der Kartenvorderseite.
  • Wie kann ich meine Prämienrechnungen spesenfrei bezahlen?
  • Mit LSV (Bank) oder Debit Direct (Post) erteilen Sie Moove Sympany die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten.

    Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann jeder Zeit rückgängig gemacht werden.

  • Wie bin ich gegen Lohnausfall versichert?
  • Angestellte: In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten.

    Selbstständige: Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich selbst.

  • Kann ich die Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen?
  • Nur Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber tätig sind, können die Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen. Damit reduziert sich Ihre Prämie um 5%.
  • Weshalb ist die Gesundheitserklärung nötig?
  • Bei Zusatzversicherungen nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) erfolgt bei Neu- oder Höherversicherung eine Beurteilung des medizinischen Versicherungsrisikos mittels einer Risikoprüfung. Diese Prüfung erfolgt anhand der Angaben in der Gesundheitserklärung, welche Bestandteil des Versicherungsantrages ist. Der Versicherer kann im Interesse der Versicherungsgemeinschaft Anträge ablehnen oder vorbestandene Krankheiten von der Versicherungsdeckung ausschliessen (Vorbehalt).
  • Wozu dient die Moove Sympany Card
  • Die Moove Sympany Card ist die offizielle Europäische Krankenversicherungs- karte. Sie können diese bei Notfällen im Ausland oder beim Eintritt in ein Spital nutzen. Auf der Karte finden Sie auch die 24h Notfall Helpline.
  • Ich bin nicht erwerbstätig / pensioniert. Muss ich an meiner Police etwas anpassen?
  • Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.

  • Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
  • Das Versicherungsende richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen (KVG/VVG) und den Bestimmungen der Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) Link. Kündigungen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich und termingerecht erfolgen. Die Kündigung ist rechtzeitig erfolgt, wenn sie spätestens am letzten Tag vor Ablauf der Kündigungsfrist bei Ihrer jetzigen Krankenversicherung eingetroffen ist.
  • Unser Kind ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungs- prämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen sie?
  • Bitte kontaktieren Sie uns. Moove Sympany hat attraktive Angebote für junge Erwachsene. Gerne beraten wir Sie und Ihr Kind.
    e-Agentur: Adresse ändern
  • Ich lebe in Trennung. Bezahle ich nun als Alleinstehende/r höhere Prämien?
  • Eine Aufsplittung in einzelne Policen (z.B. bei einer Familientrennung) hat für Versicherte der Einzelversicherung keinen Einfluss auf die Prämienhöhe. Lediglich Angehörige einer kollektivberechtigten Person können durch den Verlust des Kollektivrabatts eine Prämienerhöhung erfahren.
  • Ich bin schwanger. Kann ich mein Baby schon jetzt bei Moove Sympany anmelden?
  • Ja, Sie können Ihr Baby schon jetzt bei Moove Sympany anmelden. Zusätzlich garantiert Moove Sympany, Babies von Moove Sympany versicherten Eltern bis 3 Monate nach der Geburt eine vorbehaltlose Aufnahme ohne Risikoprüfung in das moove standard Paket. Wenn Sie eine höhere Versicherungsdeckung für Ihr Baby wünschen, dann beraten wir Sie gerne.

    Moove Sympany schenkt Ihnen übrigens die erste Monatsprämie!

  • Ich bin schwanger. Kann ich meinen Versicherungsschutz jetzt noch anpassen?
  • Sobald die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich. Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab. Bei den Zusatzversicherungenbesteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen.

    Moove Sympany schenkt Ihnen übrigens die erste Monatsprämie!

  • Wie ist die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?
  • In der Grundversicherung entfällt bei den Mutterschaftsleistungen die gesetzliche Kostenbeteiligung. Bei zusätzlichen Kontrolluntersuchungen oder anderweitigen Behandlungen während der Schwangerschaft ist jedoch die gesetzliche Kostenbeteiligung zu entrichten, ebenso für Medikamente, die Ihnen Ihr Arzt während der Schwangerschaft verschreibt.
  • Welche ärztlichen Kontrollen zahlt Moove Sympany bei einer Schwangerschaft?
  • Im Verlauf einer normalen Schwangerschaft sind bis sieben ärztliche Kontrolluntersuchungen und zwei Ultraschallkontrollen vollumfänglich in den Leistungen von Moove Sympany eingeschlossen. Eine Fruchtwasseruntersuchung wird für Schwangere ab dem 35. Lebensjahr übernommen.
  • Wie muss ich vorgehen um Stillgeld zu erhalten?
  • Wenn Sie mindestens moove standard versichert sind, bezahlt Moove Sympany nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld von CHF 250.-. Um das Stillgeld zu erhalten, müssen Sie ein Stillgeldformular ausfüllen und vom Arzt, von der Hebamme oder der Stillberaterin bestätigen lassen.

    • Stillberatung
      Moove Sympany vergütet drei Stillberatungen aus der Grundversicherung.
    • Milchpumpe
      Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen vergütet.
    • Kontrolluntersuchungen
      Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als
      Mutterschaftsleistung.
    • Tipp
      Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk "Mutterschaft" angebracht hat. Falls nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.
  • Worum geht es bei der Kostenbeteiligung?
  • Die Versicherten müssen sich gemäss Gesetz (KVG Art. 64) an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus:

    • Franchise
      Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die gesetzliche Minimaljahresfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung CHF 300.-. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– (Erwachsene) und CHF 500.- (Kinder) zu erhöhen.  
    • Selbstbehalt
      10% der die Franchise übersteigenden Kosten.
      Jährlicher Höchstbetrag:CHF 700.- für Erwachsene, CHF 350.- für Kinder.
    • Spitalbeitrag
      CHF 10.- pro Tag für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht.

  • Was ist die Franchise?
  • Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.

    Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten).

     e-Agentur: Franchise ändern
  • Wann kann ich meine Franchise ändern?
  • Eine Erhöhung der Franchise kann auf Jahresanfang erfolgen.
    Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens ein Jahr nach Beitritt zur Versicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres möglich.

     e-Agentur: Franchise ändern

  • Welches Datum ist für die Erhebung der Franchise massgebend?
  • Massgebend für die Berechnung der Franchise ist immer das Behandlungsdatum.
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