- Weshalb setzt Moove Sympany auf mehr Selbstverantwortung der Versicherten?
- Was leisten wir dafür?
- Wir werden die Administrations- und Verwaltungskosten senken und die Einsparungen an Sie weitergeben.
- Zukünftig steht Ihnen ein zentrales schweizweites Kunden-Center mit seinem professionellen, zweisprachigen Team für alle Fragen rund um die Krankenversicherung zur Verfügung.
- Sie erhalten bei Moove Sympany nach wie vor attraktive Leistungen und eine hohe Beratungsqualität – zu einem garantiert günstigen Preis.
- Was leisten Sie dafür?
- Sie reichen Ihre Apotheken-Belege und Arzt-Rechnungen bei Moove Sympany erst ein, wenn Ihre Franchise (Betrag, bis zu welchem Sie die Kosten selbst übernehmen) erreicht ist. So helfen Sie uns unnötige Leistungsabrechnungen zu erstellen. Als Kontrolle hilft Ihnen unser praktisches Formular:
Kostenkontrolle - In der Apotheke bezahlen Sie Ihre Medikamente vorab direkt vor Ort und senden uns anschliessend die Quittung ein (sofern höher als die Franchise). Sollte der Betrag der Medikamente für eine Barzahlung für Sie zu hoch sein, können Sie vom Apotheker eine Rechnung verlangen.
- Sie entscheiden sich für zweimonatliche Prämienzahlungen oder begleichen die Prämie monatlich via LSV (Bank) oder Debit Direct (Post).
- Zusätzliche Serviceleistungen werden Ihnen in Rechnung gestellt: Je CHF 30.- pro Familie/Versand für einen Steuerauszug, Ersatzpolice, Ersatzversichertenkarte.
- Was bleibt gleich?
Moove Sympany setzt alles daran, dem stetigen Prämienanstieg im Gesundheitswesen entgegenzuwirken. Mit Ihrer aktiven Unterstützung minimieren wir den Administrations- und Verwaltungsaufwand und halten so die Prämien tief – bei weiterhin lückenlosem Schutz und hoher Beratungsqualität.
Sie als Kundin oder Kunde profitieren davon.
e-Agentur: LSV / Debit Direct- Wie kann ich meine Prämienrechnungen spesenfrei bezahlen?
- Wie bin ich gegen Lohnausfall versichert?
- Kann ich die Unfalldeckung in meiner Krankenversicherung ausschliessen?
- Weshalb ist die Gesundheitserklärung nötig?
- Wozu dient die Moove Sympany Card
- Ich bin nicht erwerbstätig / pensioniert. Muss ich an meiner Police etwas anpassen?
- Wie kann ich meine Versicherung kündigen?
Mit LSV (Bank) oder Debit Direct (Post) erteilen Sie Moove Sympany die Vollmacht, Ihre Prämien bei Fälligkeit direkt und unkompliziert Ihrem Konto zu belasten.
Dieses Vorgehen ist kostenlos und kann jeder Zeit rückgängig gemacht werden.
Angestellte: In vielen Fällen hat der Arbeitgeber nur eine minimale gesetzliche Pflicht, den Lohn bei Krankheit weiterzubezahlen. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, wie lange Sie bei Krankheit den Lohn erhalten.
Selbstständige: Von Gesetzes wegen tragen Sie dieses Risiko grundsätzlich selbst.
Ja. Da Sie von keinem Arbeitgeber gegen Unfall versichert sind, müssen Sie in der Grundversicherung die Unfalldeckung wieder einschliessen.
- Unser Kind ist erwachsen und soll in Zukunft seine Krankenversicherungs- prämien selber zahlen. Was müssen wir tun, welche Angaben benötigen sie?
- Ich lebe in Trennung. Bezahle ich nun als Alleinstehende/r höhere Prämien?
- Ich bin schwanger. Kann ich mein Baby schon jetzt bei Moove Sympany anmelden?
- Ich bin schwanger. Kann ich meinen Versicherungsschutz jetzt noch anpassen?
- Wie ist die Kostenbeteiligung bei Mutterschaft?
- Welche ärztlichen Kontrollen zahlt Moove Sympany bei einer Schwangerschaft?
- Wie muss ich vorgehen um Stillgeld zu erhalten?
- Stillberatung
Moove Sympany vergütet drei Stillberatungen aus der Grundversicherung. - Milchpumpe
Die Miete einer Milchpumpe wird zu den gesetzlichen Tarifen vergütet. - Kontrolluntersuchungen
Ihre erste Kontrolluntersuchung nach der Geburt gilt als
Mutterschaftsleistung. - Tipp
Kontrollieren Sie stets, ob Ihr Arzt auf der Rechnung den Vermerk "Mutterschaft" angebracht hat. Falls nicht, fügen Sie ihn eigenhändig hinzu.
e-Agentur: Adresse ändern
Moove Sympany schenkt Ihnen übrigens die erste Monatsprämie!
Sobald die Schwangerschaft eingetreten ist, ist eine Erhöhung der Versicherungsleistungen in der Regel nicht mehr möglich. Um Deckungslücken zu vermeiden, schliessen Sie frühzeitig die von Ihnen gewünschten Versicherungen ab. Bei den Zusatzversicherungenbesteht für Mutterschaftsleistungen eine Karenzfrist von 270 Tagen.
Moove Sympany schenkt Ihnen übrigens die erste Monatsprämie!
Wenn Sie mindestens moove standard versichert sind, bezahlt Moove Sympany nach einer Stillzeit von zehn Wochen ein Stillgeld von CHF 250.-. Um das Stillgeld zu erhalten, müssen Sie ein Stillgeldformular ausfüllen und vom Arzt, von der Hebamme oder der Stillberaterin bestätigen lassen.
- Wieso steigen die Prämien immer wieder?
- Kann ich mit Moove Sympany Prämien sparen?
Da die Kosten im Gesundheitswesen stetig steigen, müssen die Prämien der Krankenversicherung auch angepasst werden. Dabei müssen die Prämien nicht nur die erhöhten Leistungen decken, sondern auch zur weiteren Bildung von Reserven beitragen. Mit moove callmed 24 versucht Moove Sympany auf die Kostenexplosion einzuwirken.
moove callmed 24
Sie helfen mit und sparen PrämienWeitere Möglichkeiten:
- Wo finde ich Informationen zu den Moove Sympany Leistungen?
- Warum wird in der Grundversicherung nichts an die Zähne bezahlt?
- Was wird für das Ziehen der Weisheitszähne bezahlt?
- Wie weiss ich, was aus der Grundversicherung und was aus den Zusatzversicherungen bezahlt wird?
Informationen zu den Leistungen von Moove Sympany finden Sie in der Leistungsübersicht:
Leistungsübersicht Heilungskosten
Grundsätzlich können Sie unsere Leistungsübersicht konsultieren. Unser Leistungsteam steht Ihnen aber selbstverständlich bei Fragen zur Verfügung! Schreiben Sie uns eine E-Mail oder Rufen Sie uns an:
Leistungsübersicht
Kontaktseite Moove Sympany
- Worum geht es bei der Kostenbeteiligung?
- Franchise
Ab vollendetem 18. Altersjahr beträgt die gesetzliche Minimaljahresfranchise in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung CHF 300.-. Für Kinder wird keine Franchise erhoben. Versicherte haben die Möglichkeit, ihre Franchise freiwillig bis auf maximal CHF 2’500.– (Erwachsene) und CHF 500.- (Kinder) zu erhöhen. - Selbstbehalt
10% der die Franchise übersteigenden Kosten.
Jährlicher Höchstbetrag:CHF 700.- für Erwachsene, CHF 350.- für Kinder. - Spitalbeitrag
CHF 10.- pro Tag für Alleinstehende ohne Unterhaltspflicht. - Was ist die Franchise?
- Wann kann ich meine Franchise ändern?
- Welches Datum ist für die Erhebung der Franchise massgebend?
Die Versicherten müssen sich gemäss Gesetz (KVG Art. 64) an den Kosten für die erbrachten Leistungen aus der Grundversicherung beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht aus:
Wenn Kosten für Arzt, Spital oder Medikamente entstehen, müssen die Versicherten gemäss Gesetz (KVG) in jedem Kalenderjahr mindestens CHF 300.- der Kosten selbst übernehmen. Diese erste Kostenbeteiligung wird Jahresfranchise genannt.
Erst wenn die Kosten im Kalenderjahr die vereinbarte Franchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90 Prozent (10 Prozent Selbstbehalt gehen zulasten der Versicherten).
e-Agentur: Franchise ändern
Eine Erhöhung der Franchise kann auf Jahresanfang erfolgen.
Der Wechsel zu einer tieferen Franchise ist frühestens ein Jahr nach Beitritt zur Versicherung unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende eines Kalenderjahres möglich.
e-Agentur: Franchise ändern- Wohin soll ich die Arztrechnungen senden?
- Warum wurde die diese Rechnung vom Arzt, Labor, Apotheke etc. nicht bezahlt?
- Muss ich eine Arzt- / Spitalrechnung zuerst selbst bezahlen und anschliessend an die Vivao Sympany senden oder umgekehrt?
- Muss ich den Einzahlungsschein beilegen?
- Warum muss ich die Krankenversicherungsprämie im Voraus bezahlen?
Arztrechnungen bezahlen Sie immer selbst. Der Arztrechnung ist ein Rückerstattungsbeleg beigefügt. Damit wir Ihnen das Geld zurückerstatten können, senden Sie bitte den Rückerstattungsbeleg erst dann, wenn die Jahresfranchise überschritten ist, an:
Moove Sympany
Jupiterstrasse 15
3000 Bern
Vom Rechnungsbetrag wird zuerst immer Ihre Kostenbeteiligung (Jahresfranchise und Selbstbehalt) abgezogen. Solange bis Ihre Kostenbeteiligung voll bezahlt ist. Wenn der Rechnungsbetrag kleiner ist als Ihre Jahresfranchise, erhalten Sie keine Rückerstattung, sondern lediglich eine Abrechnung. Dort sehen Sie, dass der Rechnungsbetrag bereits an der Franchise abgezogen wurde und wie hoch Ihre restliche Jahresfranchise noch ist.
Wenn die Rechnung auf Sie ausgestellt ist, müssen Sie die Rechnung bezahlen. Senden Sie diese erst dann, wenn die Jahresfranchise überschritten ist, an:
Moove Sympany
Jupiterstrasse 15
3000 Bern
Nein, den Einzahlungsschein benötigen Sie selbst zur Begleichung der Arztrechnung. Vivao Sympany vergütet Ihnen den versicherten Betrag auf Ihr Bank- oder Postkonto.
Bei Versicherungen ist es wie mit der Miete: Bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können, müssen die Versicherungsprämien bezahlt sein.
- Was sind Generika eigentlich genau?
- Sind Generika wirklich gleich gut wie das Original?
- Wo spare ich beim Kauf von Generika?
- Wenn Ihre Krankenversicherung durch die Medikamentenkosten weniger belastet wird, zahlen Sie eine tiefere Prämie.
- Beim Kauf von Generika für die Selbstbehandlung sparen Sie bis zu 30%.
- Für kassenpflichtige Generika beträgt der Selbstbehalt für den Versicherten nur 10 %. Bei kassenpflichtigen Originalmedikamenten beträgt der Selbstbehalt 20%, falls das Medikament auch als Generikum vorhanden ist.
- Wer bestimmt darüber, ob eine medizinische Begründung für die Einnahme eines Originalpräparates vorliegt?
- Warum sind neue Medikamente teuer?
- Wer bestimmt darüber, ob eine medizinische Begründung für die Einnahme eines Originalpräparates vorliegt?
- Wer entscheidet darüber, welches Medikament verschrieben wird?
- Ich werde seit mehreren Jahren erfolgreich mit einem Medikament therapiert. Werde ich mit der neuen Kostenbeteiligungsregelung gezwungen auf ein unbekanntes Generikum umzusteigen?
- Wer bestimmt darüber, ob eine medizinische Begründung für die Einnahme eines Originalpräparates vorliegt?
- Muss der Arzt mich über die Möglichkeit, ein Originalpräparat zu ersetzen, informieren?
- Brauchen chronisch Kranke für jeden Bezug eines ersetzbaren Originalpräparats eine medizinische Begründung, um die höhere Kostenbeteiligung zu sparen?
- Kann ein Apotheker weiterhin Originalpräparate ersetzen?
Generika erfüllen dieselben Qualitätsanforderungen der schweizerischen Behörden wie die Originalpräparate. Die generell tieferen Preise für dieselbe Qualität lassen sich zur Hauptsache mit dem Ablauf des Patentschutzes auf den Wirkstoff erklären.
Machen Sie den ersten Schritt und fragen Sie nach Generika, bevor Ihnen ein Medikament verschrieben wird.
Fragen Sie Ihren Apotheker beim Einlösen des ärztlichen Rezepts, ob das Originalmedikament auch als Generikum erhältlich ist. Das umfangreiche Angebot an rezeptfreien Generika bietet auch ein grosses Sparpotenzial – fragen Sie nach!
Die Entwicklung eines neuen Medikamentes bis zu seiner Zulassung ist mit hohen Investitionen verbunden. Damit die Herstellerfirmen ihre Kosten wieder erwirtschaften können, werden die Medikamente mit einem Patent bis zu 20 Jahre lang geschützt. Das heisst, sie geniessen vollständige Exklusivität.
Der Arzt entscheidet, welches Medikament für Ihr Gesundheitsproblem am besten geeignet ist. Sie haben aber jederzeit das Recht, zu entscheiden, ob Sie ein teures Originalpräparat haben wollen oder ein kostengünstiges Generikum.
Der Apotheker hat seit Anfang 2001 gemäss dem Eidgenössischen Krankenversicherungsgesetz das Recht, statt des ärztlich verordneten Originalpräparats ein kostengünstiges Generikum abzugeben. Diese sogenannte Substitution ist immer dann möglich, wenn der Arzt auf dem Rezept nicht ausdrücklich das Originalpräparat verschreibt. Der Apotheker ist verpflichtet, den verschreibenden Arzt über die Substitution zu informieren.
Der erhöhte Selbstbehalt von 20% wird nur auf Originalmedikamente erhoben, die problemlos durch Generika ersetzt werden können.
Besprechen Sie den Umstieg auf ein Generikum mit ihrem Arzt. Liegen medizinische Gründe für eine Fortsetzung der Therapie mit dem Originalpräparat vor, kann der Arzt das bisher verwendete Medikament verschreiben, ohne dass der erhöhte Selbstbehalt fällig wird.
Der Arzt. Verlangt der Arzt aus medizinischen Gründen ausdrücklich die Abgabe des Originalpräparates, wird der ordentliche Selbstbehalt von 10% erhoben. Der Arzt vermerkt die medizinische Notwendigkeit auf dem Rezept und der Rechnung.
Ja. Ärzte sind verpflichtet, ihre Patienten zu informieren, sobald ein Generikum in der Spezialitätenliste aufgeführt ist, das ein Originalpräparat ersetzen kann.
Die medizinische Begründung gilt pro Rezept. Stellt der Arzt ein Dauerrezept aus, ist die medizinische Begründung auf dem Rezept für die gesamte Bezugsdauer gültig.













