<sty sys-align-left><sty normal><sty sys-bold>Unfalldeckung in der Grundversicherung ausschliessen </sty></sty></sty>
Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber
arbeiten und somit unfallversichert sind, können die Unfalldeckung in der
Grundversicherung ausschliessen. Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG) die
Unfalldeckung nicht ausschliessen.

Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig, wenn durch den Arbeitgeber
bestätigt wird, dass der Versicherte obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.


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Ihr Anliegen wird an den Kundendienst von Moove Sympany übermittelt. Wir werden uns raschmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen. Sie können den Kundendienst auch telefonisch erreichen unter +41 58 262 31 00.





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© Sympany 2008, Druckdatum: