Erwerbstätige, die mindestens 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber
arbeiten und somit unfallversichert sind, können die Unfalldeckung in der
Grundversicherung ausschliessen. Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG) die
Unfalldeckung nicht ausschliessen.
Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig, wenn durch den Arbeitgeber
bestätigt wird, dass der Versicherte obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.
arbeiten und somit unfallversichert sind, können die Unfalldeckung in der
Grundversicherung ausschliessen. Pensionierte können gemäss Gesetz (KVG) die
Unfalldeckung nicht ausschliessen.
Der Antrag auf Unfallausschluss ist nur rechtsgültig, wenn durch den Arbeitgeber
bestätigt wird, dass der Versicherte obligatorisch gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle versichert ist.
