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AVB Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen (AVB) regeln das Versicherungsverhältnis zwischen Moove Sympany und den Versicherten, soweit dies nicht gesetzlich geregelt oder im einzelnen abweichend vereinbart wurde.

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Gesundheitsdeklaration Für den Abschluss einer Zusatzversicherung wird eine vollständige Gesundheitsdeklaration benötigt. Die Gesundheitsdeklaration ist wahrheitsgemäss auszufüllen. Fehlerhafte Angaben können eine Leistungsverweigerung oder -kürzung, eine Rückforderung, einen nachträglichen Vorbehalt bzw. eine nachträgliche Ablehnung, einen Ausschluss oder einen Rücktritt seitens des Versicherers zu Folge haben.
Grundversicherung

Die Grundversicherung entspricht der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Die Leistungen sind durch das Krankenversicherungsgesetz (KVG) genau festgelegt. Sie sind bei allen Krankenversicherungen gleich. Versichert sind:

  • ärztliche Untersuchungen und Behandlungen, inkl. verordneter Therapien
  • rezeptpflichtige Medikamente
  • Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung eines öffentlichen Spitals im Wohnkanton
  • Beiträge an die Krankenpflege in Pflegeheimen und spitalexterne Pflege gemäss kantonalen Tarifen
  • Kosten im Ausland bis maximal zum doppelten Tarif des Wohnkantons (bei Notfällen)
  • Beiträge an Transportkosten, Hilfsmittel, Kuren und Prävention

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Heilungskosten

Kosten, die durch ärztliche Behandlungen, Therapien, Medikamente, Spitalaufenthalte, Pflege, Krankentransporte, Hilfsmittel, Kuren, Prävention usw. entstehen.

Moove Sympany bietet für jedes Bedürfnis die richtige Heilungskostenversicherung.



Produktübersicht

Kostenbeteiligung Gemäss den bundesrechtlichen Vorschriften müssen sich die Versicherten in der Grundversicherung an den Kosten für ärztliche Behandlung, Spitalaufenthalt und Medikamente beteiligen. Die Kostenbeteiligung besteht bei Erwachsenen aus der Jahresfranchise und dem Selbstbehalt, für Kinder ohne erhöhte Franchise nur aus dem Selbstbehalt.

Mit der Erhöhung Ihrer Jahresfranchise können Sie bis über 45% der Grundversicherungsprämien sparen.

e-Agentur: Franchise ändern
Kündigungsfristen Die gesetzliche Krankenpflege-Grundversicherung kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Juni und Ende Dezember gekündigt werden. Bei Prämienerhöhungen, die 2 Monate im Voraus angekündigt werden müssen, kann die Versicherung innert 30 Tagen auf das Ende des folgenden Monats gekündigt werden.
Für die Kündigung der VVG-Zusatzversicherungen sind die entsprechenden AVB massgebend.
Normalerweise können Zusatzversicherungen nach VVG (Privatversicherungsrecht) unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf Ende Kalenderjahr gekündigt werden. Bei Prämienerhöhungen kann die Versicherung in der Regel innert 30 Tagen auf das Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt werden.

Kündigen Sie Ihre jetzige Versicherung erst, nachdem wir Ihnen Ihre Aufnahme ohne Vorbehalte schriftlich bestätigt haben!

Ich wünsche eine Moove Sympany Offerte
Kündigungsschutz Moove Sympany verzichtet in den Heilungskosten-Zusatzversicherungen ausdrücklich auf das ihrgemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) zustehende Kündigungsrecht im Schadenfall bzw. auf das Recht, bei schlechtem Vertragsverlauf den Vertrag nicht mehr zu verlängern.

In der Grundversicherung ist eine Kündigung durch den Versicherer nicht möglich.
KVG

Das neue KVG wurde am 4. Dezember 1994 von Volk und Ständen angenommen und trat auf den 1.1.1996 in Kraft. Es ersetzte das alte Gesetz aus dem Jahre 1911. Unter anderem wurden folgende Neuerungen realisiert:

  • Einführung des Versicherungsobligatoriums
  • Ermöglichung alternativer Versicherungsmodelle
  • Recht auf kantonale Prämienverbilligung
  • einheitliche Prämien ab 26 Jahren
  • Risikoausgleich unter den Krankenversicherern
  • Trennung zwischen sozialer Grund- und privater Zusatzversicherung

Aufsichtsorgan ist das Bundesamt für Gesundheit(BAG).


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Police für Privatkunden Auf Ihrer Moove Sympany Versicherungspolice steht, wie Sie versichert sind und wie hoch  Ihre Prämie ist. Bewahren Sie die Police gut auf.
Prämienberechnung Die Prämien richten sich nach dem Alter und unterscheiden sich auch aufgrund der unterschiedlichen Kosten regional und zum Teil auch nach Geschlecht. Es gelten die Prämien des jeweiligen Wohnortes.

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Selbstbehalt Wenn die Kosten ambulanter und stationärer Behandlung im Kalenderjahr die vereinbarte Jahresfranchise übersteigen, übernimmt die Krankenversicherung von den weiteren Kosten 90%. Die restlichen 10%, eben der Selbstbehalt, gehen zulasten der Versicherten. Der Höchstbeitrag pro Jahr beträgt CHF 700.- bei Erwachsenen und CHF 350.- bei Kindern. Zusätzlich werden für nicht unterhaltspflichtige Personen noch CHF 10.- pro Spitaltag in Rechnung gestellt (ab 18. Altersjahr).
Präventio SympanyPräventio: Das spannende Sympany Freizeitprogramm bietet eine grosse Auswahl an Kursen für Sport, Wellness, Ernährung und Abenteuer. Sympany Versicherte profitieren von den vorteilhaften Preisen.
Tarmed Preissystem zwischen Krankenversicherer und Ärzteorganisation für die einheitliche Verrechnung ambulanter ärztlicher Leistungen.
UVG

Jeder Arbeitgeber ist gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) verpflichtet, für seine Mitarbeitenden eine Unfallversicherung gemäss den Bestimmungen dieses Gesetzes abzuschliessen. Die UVG-Versicherung deckt:

  • die Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers gegenüber Mitarbeitende, die in Folge von Unfall arbeitsunfähig sind
  • die Rente bei Invalidität durch Unfall

Sie erbringt zudem:

Pflege und Sachleistungen (Heilbehandlung, notwendige Hilfsmittel, Reise- und Transportkosten)

  • Geldleistungen (Taggeld, Invalidenrente, Abfindung, Integritäts- und Hilflosenentschädigung und Hinterlassenenrente).

Der Arbeitgeber schuldet den gesamten Prämienbetrag. Prämien für die Versicherung der Nichtberufsunfälle (NBU) können den Arbeitnehmenden belastet werden.

Alle Betriebe, welche nicht der Suva unterstellt sind, können diesen Versicherungsschutz bei Moove Sympany beantragen. Arbeitgeber und Selbstständigerwerbende können auf freiwilliger Basis der Versicherung gemäss UVG beitreten.


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VVG

Versicherungs-Vertragsgesetz (VVG). Es regelt den Versicherungsvertrag für die Privatversicherung. Darunter fallen:


  • Heilungskosten-Zusatzversicherungen der Krankenversicherungen
  • Zahn-, Risikokapital- und Rechtsschutzversicherungen
  • Erwerbsausfallversicherung für Unternehmen
  • Zusatz- und Ergänzungsversicherungen zum UVG

Aufsichtsbehörde ist das Bundesamt für Privatversicherungen.

Zusatzversicherungen Die freiwilligen Heilungskosten-Zusatzversicherungen unterstehen seit Einführung des neuen Krankenversicherungsgesetzes (KVG) nicht mehr dem Sozialversicherungs-, sondern dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Moove Sympany berechnet die Prämien nach dem Prinzip der Teilsolidarität.

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